Der Vollmachtnehmer wird vom Vollmachtgeber im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage und/oder Wallbox, Speicher, Wärmepumpe auf dem Grundstück des Vollmachtgebers an vorgenanntem Standort gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber und dem zuständigen Messstellenbetreiber in folgenden Punkten bemächtigt:
Diese Vollmacht beziehtsich auf die Netzvoranfrage / Voranmeldung / Fertigmeldung und Inbetriebnahme / Inbetriebsetzungen der Photovoltaikanlage und/oderWallbox, Speicher, Wärmepumpe und auf einen Wechsel im Messstellenbetrieb und ist bis auf Widerruf gültig.
Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist auf Grundlagedieser Vollmacht berechtigt, Auskünfte und Informationen im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage und/oder Wallbox, Speicher, Wärmepumpe an den Vollmachtnehmer weiterzugeben.